Umstellung auf eRechnung - was ist zu beachten?

Im Zuge der Digitalisierung von Geschäftsprozessen können ab dem 27. November 2020 Rechnungen an alle öffentliche Behörden ausschließlich als eRechnung ausgestellt werden. Bereits umgesetzt ist dieser Standard für oberste Bundesbehörden und in den Verfassungsorganen des Bundes anderen Bundesbehörden, d.h. subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber.

 

Für alle Unternehmen, die Rechnungen an öffentliche Behörden stellen, bedeutet dies eine Anpassung der Prozesse und der Infrastruktur.

Wir haben die Antworten auf häufigsten und wichtigsten Fragen für Sie gesammelt und in einem FactSheet zusammengestellt:

            1. Was ist eine eRechnung?

            2. Welche Standards für die eRechnung gibt es?

            3. XRechnung vs. ZUGFeRD 2.0

            4. Was hat es mit PEPPOL auf sich?

            5. Wie läuft der Rechnungsversand ab?

            6. Welche Schritte muss mein Unternehmen durchführen?

Laden Sie unser FactSheet herunter und informieren Sie sich über Ihre Umstellung auf die eRechnung.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt: service@a2pp.com