Laut gestrigem Beschluss hat die Bundesregierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets eine Absenkung der Mehrwertsteuer befristet auf 6 Monate ab dem 01. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beschlossen. Dabei werden die Mehrwertsteuersätze von 19 auf 16 Prozent und von 7 auf 5 Prozent gesenkt.
Daraus ergeben sich entsprechende Folgeaktivitäten in mehreren SAP-Modulen, wie beispielsweise
In der Finanzbuchhaltung:
- Analyse, ob ggf. neue Steuerkennzeichen benötigt werden und bei Bedarf neue Kennzeichen angelegt werden sollen.
- Anpassung der USt-Voranmeldung.
In der Materialwirtschaft:
- Analyse, ob mit Infosätzen gearbeitet wird und Anpassungen erforderlich sind bzw. ob Konditionen verwendet werden.
Im Vertrieb:
- Anpassung der Mehrwertsteuer-Konditionen.
- Abwicklung von Sonderfällen, wie z.B. Gutschriften, Abweichung Leistungsdatum / Rechnungsdatum etc.
Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zu Verfügung.
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