Informationen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Mit dem Ziel der Verbesserung der Menschenrechtslage durch Anforderung an das Management von Lieferketten wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ins Leben gerufen. Verkündet ist das Gesetz schon seit dem 22.07.2021, viele Unternehmen sehen sich nun aber akut in der Fragestellung konfrontiert, was ab dem 01. Januar 2023 zu beachten ist.

Zunächst (ab 01.01.2023) gilt das Gesetz für Unternehmen mit einer Mindestgröße von 3.000 Beschäftigten im Inland, ab 2024 auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland.

Die Definition der Lieferkette umfasst alle Produkte sowie alle Dienstleistungen, die ein Unternehmen herstellt oder erbringt und die Sorgfaltspflicht erstreckt sich demnach auf Rohstoffe und Warentransporte, aber auch auf Softwaresysteme und Bürobedarf.

 

Im Grunde leiten sich 6 notwendige Maßnahmen ab, auf die Betriebe in Zukunft achten müssen:

  1. RISIKOMANAGEMENT  / BETRIEBSINTERNE ZUSTÄNDIGKEIT
  2. RISIKOANALYSE
  3. GRUNDSATZERKLÄRUNG, DOKUMENTATION UND BERICHTERSTATTUNG
  4. PRÄVENTIONSMASSNAHMEN
  5. ABHILFEMASSNAHMEN
  6. BESCHWERDEVERFAHREN

 

Sie haben die betrieblichen Maßnahmen bereit geplant, benötigen aber Unterstützung bei der Umsetzung in SAP?
Folgende SAP Produkte können herangezogen werden:

  • SAP Ariba Supplier Management
  • SAP Ariba Supplier Risk Management
  • SAP Business Network

 

Risikomanagement mit SAP Ariba Supplier Risk Management

  • Vermeidung von Risiken und Störungen durch integrierte Risikoprüfung (Zugriff auf Risikovorfälle aus mehr als 600.000 Nachrichtenwebseiten)

 

Lieferantenverzeichnis und Lieferanten Lifecycle Management in SAP Ariba Supplier Management

  • Transparenz über direkte Lieferanten
  • Dokumentation des Lieferanten Lifecycle Prozesses (Registrierung, Onboarding, Qualifizierung, Segmentierung)

 

Details gewünscht?
Laden Sie sich unsere Informationen als Guideline hier im PDF-Format herunter.

 

Kontakt:
Michael Merkt
service@a2pp.com